Gerüste müssen auf einer tragfähigen Unterlage stehen, verlangt die Bauarbeitenverordnung. Draussen ist das der Baugrund. Drinnen ist es die Geschossdecke – und die wurde für Möbel und Menschen bemessen.
Eine Wohnungsdecke trägt nach SIA 261 planmässig 2 kN/m² Nutzlast. Genau so viel muss auch der Belag eines Malergerüsts aufnehmen. Dazu kommt das Eigengewicht des Gerüsts, verteilt auf wenige Fussplatten.
Auf Beton ist das selten kritisch. Bei Holzbalken, Doppelböden und Galerien klären wir die Tragfähigkeit vor der Montage.